Kontakt für Gläubiger
So erreichen Sie uns am besten
In unseren Insolvenzverfahren gibt es eine sehr große Zahl von Gläubigern. Um eine zügige und effiziente Bearbeitung zu gewährleisten, bitten wir um Verständnis, dass wir nicht jede Anfrage individuell beantworten können. Dazu sind wir als Insolvenzverwalter auch nicht verpflichtet. Ein Auskunftsrecht besteht nur in engen Grenzen (§§ 69 Satz 2, 79 Satz 1, 156 InsO).
Wenn Sie Ihre Forderung über das Anmeldeformular per E-Mail an uns versandt haben, haben Sie eine automatische Eingangsbestätigung als Nachweis für Ihre Anmeldung erhalten. Sollten Sie das Gläubigerinformationssystem genutzt haben, so ist Ihre Forderungsanmeldung dort gespeichert.
Eine gesonderte Eingangsbestätigung zu Ihrer Forderungsanmeldung erfolgt nicht. Sollte Ihre Forderung von uns bestritten werden, so erhalten Sie von uns in der Regel eine Nachricht sowie, wenn die Forderung bestritten bleibt, stets eine Nachricht durch das Insolvenzgericht. Daher bitten wir erneut, von Rückfragen abzusehen.
Gläubigerinformationssystem (GIS)
Der beste Weg, um schnell und zuverlässig Informationen zu erhalten
Über das GIS können Sie jederzeit den aktuellen Stand des Verfahrens, wichtige Dokumente und Mitteilungen einsehen. Die Zugangsdaten erhalten Sie automatisch per Post, sobald Sie uns als Gläubiger bekannt sind.
Sollten Sie dennoch im berechtigten Einzelfall eine Anfrage stellen wollen, nutzen Sie bitte bevorzugt das nachfolgende Kontaktformular. Ihre Nachricht kann so direkt in der Fachabteilung gelesen und – in der Regel innerhalb einiger Werktage – beantwortet werden. Telefonische Anfragen binden erhebliche Ressourcen und verzögern die Bearbeitung der Verfahren. Wir bitten daher, von telefonischer Kontaktaufnahme abzusehen.