Sie wollen eine Nachtrags­liqui­dation durch­führen lassen?

Wir helfen Ihnen schnell und kompetent

Unternehmen (z.B. eine GmbH) werden manchmal liquidiert, ohne dass alle Rechte im Grundbuch gelöscht wurden. Sind Rechte im Grundbuch eingetragen, kann ein Nachtragsliquidator dies bereinigen.

Wir helfen Ihnen sofort. Der Erstkontakt ist kostenfrei.

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Wir sind Ihre Nachtragsliquidatoren

Jetzt Nachtragsliquidator kontaktieren!

Ihr Fall ist sehr wichtig für mich, und ich möchte Ihnen so schnell und professionell wie möglich helfen.

Dr. Michael Schreier LL.M.
Rechtsanwalt / Wirtschaftsjurist
schreier@wk-legal.de

Als Nachtragsliquidator ist es mein Ziel, Ihr Problem mit Wissen und jahrelanger Erfahrung auf praktische Weise zu lösen.

Leonhard Wehlage
Rechtsanwalt / Dipl.-Kfm. (FH)
wehlage@wk-legal.de

Löschung von Belastungen im Grundbuch

Machen Sie Schluss mit belastenden Eintragungen

Sie sind Eigentümer einer Immobilie und stellen fest, dass in Ihrem Grundbuch eine belastende Eintragung besteht?

Mögliche eingetragene Rechte können sein:

  • Grundschulden
  • Hypotheken
  • Nießbrauch
  • Auflassungsvormerkungen
  • Reallasten
  • beschränkte persönliche Dienstbarkeiten oder
  • Nutzungspfandrechte

Die Eintragungen können den Verkauf einer Immobilie verhindern oder eine Finanzierung erschweren. Problematisch wird es, wenn derjenige, der die Eintragung in Ihrem Grundbuch vorgenommen hat, nicht mehr existiert. Meist sind dies juristische Personen oder Personengesellschaften, die bereits gelöscht sind, wie zum Beispiel:

  • GmbH
  • GmbH & Co. KG
  • AG
  • OHG
  • Ltd.
  • Verein
  • Genossenschaft

Als Nachtragsliquidatoren können wir die Bereinigung des Grundbuchs für das gelöschte Unternehmen vornehmen.

Kosten der Nachtragsliquidation

Die Kosten der Nachtragsliquidation umfassen die Gebühren für Gericht und Notar, die je nach dem Wert des eingetragenen Rechts unterschiedlich hoch sind, sowie die Kosten für die Prüfung von Unterlagen und die Arbeit des Nachtragsliquidators. Wir unterbreiten Ihnen gern ein Pauschalangebot, mit dem Sie Kostensicherheit haben. Das erste Gespräch ist selbstverständlich kostenfrei.

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040 60940737

Kontaktformular

E-Mail

Wir helfen Ihnen gern, kompetent und unkompliziert!

Sekretariat: Tanja Pfeiffer

Inhalt der Nachtragsliquidation

Im ersten Schritt sollten Sie Kontakt mit uns aufnehmen, damit wir Ihnen schnell und professionell helfen können. Nachdem wir Ihre Daten erfasst und Sie als Mandant anlegen konnten, erhalten Sie von uns die Mandatsunterlagen und eine Vollmacht für unsere Tätigkeit. Erst wenn diese von Ihnen unterzeichnet wurden, beginnt das Mandatsverhältnis. Vorher entstehen keine Kosten.

Im zweiten Schritt prüfen wir das Grundbuch mit der Eintragung, die gelöscht werden soll. Entweder senden Sie uns einen Grundbuchauszug zu oder wir beantragen die Einsicht in das Grundbuch.

Sobald alle Grundlagen geklärt sind, stellen wir den Antrag beim zuständigen Amtsgericht (sog. Registergericht) auf Einsetzung eines Nachtragsliquidators für die gelöschte Gesellschaft. Bei W & K sind drei langjährig erfahrene Rechtsanwälte als Nachtragsliquidatoren bundesweit tätig. Wir unternehmen alle Schritte, damit die Löschung der eingetragenen Belastung schnell erfolgen kann. Vertrauen Sie unserer Expertise.

Dauer und Ablauf der Nachtragsliquidation

Die Dauer und der Ablauf einer Nachtragsliquidation können unterschiedlich sein. Das hängt hauptsächlich davon ab, welches Gericht zuständig ist und was im Grundbuch steht. In den meisten Fällen geht es aber relativ schnell, wenn die Eintragung im Grundbuch keinen Wert mehr hat und die Situation der früheren Eigentümer von uns geklärt wurde. Wir haben viel Erfahrung und können mehrere Bearbeitungsschritte parallel erledigen. Gern geben wir Ihnen eine individuelle Einschätzung zu Ihrem konkreten Fall, mit welcher Dauer Sie rechnen sollten.

Kosten der Nachtragsliquidation

Die Kosten der Nachtragsliquidation umfassen die Gebühren für Gericht und Notar, die je nach dem Wert des eingetragenen Rechts unterschiedlich hoch sind, sowie die Kosten für die Prüfung von Unterlagen und die Arbeit des Nachtragsliquidators. Wir berechnen diese Kosten aufgrund des tatsächlich entstandenen Zeitaufwands. Im ersten Gespräch geben wir Ihnen eine Kostenschätzung ab. Das erste Gespräch ist selbstverständlich kostenfrei.

Fragen und Antworten zur bundes­weiten Nachtrags­liquidation

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