Prozessvertretung
Bundesweit unterwegs
Wir führen Prozesse vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten im Zusammenhang mit Insolvenzen – beispielsweise auf Grund von Insolvenzanfechtungen oder Ansprüchen gegen Geschäftsführer und Gesellschafter. Ebenso führen wir Prozesse im Rahmen unserer Tätigkeit beim Forderungseinzug.
Insolvenzanfechtungen
Als Fachanwaltskanzlei für Insolvenzrecht verfügen wir über langjährige Erfahrung in der Insolvenzanfechtung nach §§ 129 ff. InsO. Wir vertreten unter anderem erfolgreich bei erfolgreich bei Vorsatzanfechtungen (§ 133 InsO), der Anfechtung inkongruenter Zahlungen, bei anfechtbaren Rechtshandlungen zwischen nahestehenden Personen (§ 134 InsO) sowie der Anfechtbarkeit von geleisteten Sicherheiten.
Mehrere Insolvenzverwalter vertrauen regelmäßig auf unsere Expertise bei der Prüfung und Durchsetzung von Forderungen; zahlreiche von uns erstrittene Urteile – u. a. vor dem OLG Oldenburg und dem OLG Braunschweig – sind veröffentlicht.
Geschäftsführerhaftung und Ansprüche gegen Gesellschafter
Leisten Geschäftsführer einer GmbH nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung Zahlungen, haften sie nach § 15b GmbHG auf Schadensersatz zugunsten der Insolvenzmasse. Wir setzen diese Haftungsansprüche gegen Geschäftsführer regelmäßig erfolgreich durch.
Auch bei Stammeinlagenzahlungen bestehen häufig Forderungen aus nicht nachweisbarer Stammeinlagenzahlung oder Vorbelastungshaftung: Ist die Einlage bei Eintragung ins Handelsregister nicht mehr vollständig vorhanden, haftet der Gesellschafter. Unsere Kanzlei ist auf die Durchsetzung solcher Ansprüche spezialisiert.
Zudem prüfen wir Rückzahlungsansprüche bei Geschäftsführerentnahmen – etwa aus Darlehen, Bereicherungsrecht oder Insolvenzanfechtung – und setzen diese ebenfalls gerichtlich zur Mehrung der Insolvenzmasse durch.
Anspruchsdurchsetzung im Forderungsmanagement
Wir unterstützen Unternehmen beim professionellen Forderungsmanagement. Vom gerichtlichen Mahnverfahren bis hin zur streitigen Durchsetzung vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten setzen wir offene Zahlungsansprüche konsequent durch. Unser Ziel ist die schnelle, effiziente und wirtschaftliche Realisierung offener Forderungen, damit Unternehmen liquide bleiben und Zahlungsausfälle minimiert werden.