Die Historie unseres Namens
Mit der neuen Kurzbezeichnung


Die
Die Standorte
Überregional
Sie erreichen uns an 5 Standorten – telefonisch und nach Vereinbarung persönlich.
Gern bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit von Videotelefonie an.
SO FINDEN SIE UNS

Unter den Linden 10
10117 Berlin
Tel. 030 403671980
Fax 030 403671981
kanzlei@wk-legal.de
Tel. 030 220137730
Fax 030 220137731
kontakt@wk-legal.de

Kaiser-Wilhelm-Straße 115
20355 Hamburg
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Fax 040 60940738
kanzlei@wk-legal.de
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Hegelstraße 39
39104 Magdeburg
Tel. 0391 55688880
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Hügelweg 11
49809 Lingen
Tel. 0591 32208300
Fax 0591 32208301
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Fax 0591 90010001
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Tunisstraße 19
50667 Köln
Tel. 0221 16533340
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kanzlei@wk-legal.de
Tel. 0221 99989050
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Unser Fokus in der Kanzlei
Expertise für Ihre Zukunft
Unser Fokus in der Kanzlei liegt auf der insolvenznahen Rechtsberatung und Vertretung. Wir sind – nicht ausschließlich, aber oft – im Umfeld von Insolvenzverfahren anwaltlich tätig, sei es im insolvenznahen Arbeitsrecht, der Durchsetzung oder Abwehr von Forderungen oder im Rahmen von Restrukturierungen.
Darüber hinaus haben wir uns auf die Themen Nachtragsliquidation und Forderungseinzug spezialisiert und beraten und vertreten hier auch außerhalb von Insolvenzverfahren. Die Spezialisierung auf Nachtragsliquidationen und den Forderungseinzug harmoniert mit der langjährigen Praxiserfahrung der Anwälte aus dem Insolvenzbereich. Ein großes Backoffice-Team und eine eigene Steuerabteilung stellen reibungslose Prozessabläufe für die Mandanten von
Unser Fokus in der Insolvenzverwaltung
Unser Fokus liegt auf der Betreuung von Verbraucherinsolvenzen und kleinen bis mittelgroßen Unternehmensinsolvenzen. Unsere Kernkompetenz ist die Abwicklung eingestellter Geschäftsbetriebe, auch im Rahmen gestundeter Regelinsolvenzverfahren. Kompetent, fortschrittlich, innovativ und hochspezialisiert – so sehen wir uns.
Was uns wichtig ist?
Die reibungslose Zusammenarbeit mit allen Verfahrensbeteiligten.
Wie uns das gelingt?
Durch modernste IT-Lösungen, optimierte Arbeitsprozesse und bestmögliche personelle Ressourcen.
- VERBRAUCHERINSOLVENZVERFAHREN
- EINGESTELLTE GESCHÄFTSBETRIEBE
- KLEINE BIS MITTELGROSSE UNTERNEHMENSINSOLVENZEN
- GESTUNDETE REGELINSOLVENZVERFAHREN
Unsere Ziele in der Zusammenarbeit mit den Insolvenzgerichten
Reduzierung der gerichtlichen Bearbeitungszeit
Wir stimmen unser Berichtswesen individuell mit dem Insolvenzgericht bzw. den jeweiligen Rechtspflegern ab.
Verzicht auf Vergütungsvorschussanträge
Wir verzichten vollständig auf Vergütungsvorschussanträge zur Entlastung des Gerichts.
Verzicht auf Auslagen
Wir verzichten vollständig auf die Geltendmachung von Auslagen des Treuhänders im Restschuldbefreiungsverfahren zur Vermeidung einer Einzelbelegprüfung.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre.
Vollständige Verfahrenskostendeckung in Stundungsverfahren
Wir fordern alle Schuldner wiederholt zur Zahlung eines freiwilligen Verfahrenskostenbeitrages auf. Dadurch erreichen wir mindestens die anteilige, vielfach sogar die vollständige Verfahrenskostendeckung.
Zusatzeinnahmen durch Steuererstattungen in RSB-Verfahren
Wir machen nach Vereinbarungen mit dem Schuldner Einkommensteuererstattungsansprüche geltend. So ermöglichen wir dem Schuldner eine höhere Verfahrenskostendeckung.
Keine Kontoführungsgebühren
Unsere offenen Treuhandkonten und Insolvenz-Sonderkonten werden bei geringen Guthabenbeträgen bis 5.000 € ohne Kontoführungsgebühren geführt. Die Zahlungen des Schuldners kommen damit in voller Höhe der Verfahrenskostendeckung zu Gute.
Förderung und Unterstützung der Schuldner
Förderung und Unterstützung der Schuldner
- laufende automatisierte Erinnerungen zur pünktlichen Einreichung der notwendigen Einkommensnachweise
- Formulare und Merkblätter
- barrierearme Wege zur Übermittlung von Unterlagen, u. a. über WhatsApp
- sehr gute Erreichbarkeit über diverse Kommunikationswege und schnelle Reaktionszeit zur Klärung von Rückfragen
Wir fördern das Ansparen gestunderter Verfahrenskosten durch
- laufendes Verfahrenskostencontrolling
- Bekanntgabe der exakten Höhe der notwendigen monatlichen Rate zur vollständigen Verfahrenskostendeckung
- regelmäßige Information der Schuldner über den Zeitpunkt der vollständigen Verfahrenskostendeckung
So wird von Beginn an eine gewissenhafte Erfüllung der dem Schuldner obliegenden Mitwirkungspflichten gefördert – zwecks Reduzierung der für das Gericht arbeitsintensiven Aufhebung von Verfahrenskostenstundungen gemäß
Unsere Fachabteilungen
Neben unserer Abteilung „Verfahrenssachbearbeitung“ in der Insolvenzverwaltung und der anwaltlichen Tätigkeit in der Kanzlei verfügt
Digitalisierung
Qualität und Effizienz in der Verfahrenssachbearbeitung hängen nach unserer Überzeugung maßgeblich mit der Ausschöpfung aller aktuell verfügbaren technischen Möglichkeiten zusammen – so setzen wir beispielsweise erfolgreich einen Buchungsautomaten für die fast vollständige Automatisierung der Verfahrensbuchhaltung ein.
Remote work
Alle Mitarbeiter verfügen über die jederzeitige Möglichkeit einer Tätigkeit im Homeoffice: Ein vollständiger und sicherer Zugriff auf unsere IT- und Telefon-Systeme ist für alle Mitarbeiter jederzeit bereitgestellt – damit garantieren wir unsere Erreichbarkeit und das uneingeschränkte Arbeiten auch bei Quarantäne.
- WINSOLVENZ.P4
- DIGITALE AKTE
- AUTOMATISIERTE BUCHHALTUNG
- GLÄUBIGERINFORMATIONSSYSTEM 4.0
Immer up to date
GLÄUBIGERINFORMATIONSSYSTEM 4.0
Wir gehören zu den ersten Insolvenzverwaltern in Deutschland, die das Gläubigerinformationssystem 4.0 als Ergänzung von winsolvenz.p4 eingeführt haben. Die Nutzung des Gläubigerinformationssystems wird von uns gefördert und beworben. Auch bei technischen Rückfragen stehen wir den Verfahrensbeteiligten jederzeit gern zur Verfügung, um Barrieren zur Nutzung abzubauen.
- Durch die aktive Nutzung des Gläubigersystems sind die Verfahrensbeteiligten stets aktuell informiert, wodurch auch Sachstandsanfragen an das Gericht reduziert werden.
- Der Arbeitsaufwand für die Gläubiger wird durch eine vollständig digitale Forderungsanmeldung, soweit vom jeweiligen Gericht erlaubt, erheblich reduziert. Forderungsanmeldungen auf dem klassischen Weg sind daneben weiter möglich.
Wir setzen WhatsApp als bekannten Messenger-Dienst ein. Unser Service ist bei den Verfahrensbeteiligten, insbesondere den Insolvenzschuldnern, äußerst beliebt. So reduzieren wir die Hürden, Unterlagen und Informationen einzureichen, erheblich. Der Einsatz von WhatsApp als firmeninterne API-Lösung berücksichtigt hierbei selbstverständlich alle Vorgaben des Datenschutzes.
- Unterlagen, insbesondere Einkommensnachweise, können einfach als Foto übermittelt werden.
- Terminerinnerungen per WhatsApp, beispielsweise zur Abgabe von Einkommensnachweisen, unterstützen den pünktlichen Informationseingang.
- Automatisierte Benachrichtigungen per WhatsApp, wie etwa zur Zahlung des Verfahrenskostenbeitrages, bieten dem Schuldner einen zusätzlichen Service.
- Rückfragen können schnell und unkompliziert im Chat geklärt werden.
Kontakt
Für Ihre Fragen können Sie auch das Kontaktformular benutzen. Ihre Anfrage wir uns per E-Mail zugestellt und in aller Regel noch am gleichen Werktag (Mo.-Fr.) beantwortet.