Insolvenzen

Rechtsberatung von A wie Arbeitsrecht bis Z wie Zivilprozess

Arbeitsrecht in der Insolvenz

Das Arbeitsrecht in der Insolvenz ist eine Spezialmaterie, die selbst erfahrene Arbeitsrechtler oft nicht beherrschen, obwohl es in allen größeren Insolvenzverfahren eine wichtige Rolle spielt. Als Fachanwaltskanzlei sowohl für das Arbeitsrecht wie auch für das Insolvenzrecht beherrschen wie die Schnittstelle.

Unsere Schwerpunkte im Arbeitsrecht in der Insolvenz

  • Beratung und Begleitung von Unternehmen beim Personalabbau (z.B. durch Kündigung, Aufhebungsvertrag) bei Insolvenzgefahr oder bei Betriebsstilllegung
  • Begleitung von Unternehmen im Restrukturierungsverfahren nach § 92a StaRUG, u.a. bei Arbeitnehmerbeteiligungen (z.B. durch den Betriebsrat)
  • Beratung zu Lohn-Ersatzleistungen bei einer Insolvenz (Insolvenzgeld durch die Agentur für Arbeit)
  • Prüfung von arbeitnehmerseitigen Forderungen (z.B. Verjährung oder Ausschlussfristen bei tarifvertraglichen Forderungen oder bei Urlaubsabgeltungsansprüchen) im Rahmen von Forderungsanmeldungen in der Insolvenz
  • Begleitung von Kündigungen nach § 113 InsO im Insolvenzverfahren
  • Begleitung bei arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten, z.B. im Rahmen von Kündigungsschutzklagen. Wir vertreten bei allen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen in allen Instanzen (Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht, Bundesarbeitsgericht)
  • Personalabbau
  • Arbeitnehmerbeteiligungen
  • Insolvenzgeld
  • Forderungsanmeldungen
  • Kündigungen
  • Arbeitsgerichtliche Streitigkeiten
Vertrauen Sie unserer Kompetenz

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Dr. Michael Schreier

Geschäftsführerhaftung in der Insolvenz

Leisten Geschäftsführer einer GmbH nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung Zahlungen, dann sind sie – bis auf wenige Ausnahmen – der Insolvenzmasse zum Schadensersatz verpflichtet. Wir setzen solche Geschäftsführerhaftungsansprüche nach § 43 GmbHG (bzw. § 64 GmbHG-alt) regelmäßig und routiniert durch.

Ebenso bestehen oft unbekannte Haftungsfallen für Geschäftsführer-Gesellschafter in Bezug auf Stammeinlagenzahlungen. Ein Gesellschafter haftet auch dann, wenn die eingezahlte Stammeinlage zum Zeitpunkt der Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister nicht mehr vollständig vorhanden ist und das Vermögen der Gesellschaft dadurch geschmälert wurde. Wir sind auf die Geltendmachung solcher Stammeinlagenzahlungen spezialisiert.

Sind Entnahmen der Geschäftsführer getätigt worden, prüfen wir Rückzahlungsansprüche aus Darlehen, ungerechtfertigten Bereicherungen (§§ 812 ff. BGB) und der Insolvenzanfechtung. Neben außergerichtlichen Verhandlungen im Insolvenzverfahren führen wir Gerichtsprozesse zur Eintreibung von Forderungen zur Insolvenzmasse.

Insolvenzanfechtungen

Wir verfügen über jahrelange Prozesserfahrung bei der erfolgreichen Vertretung bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung gem. §§ 129 ff. InsO, insbesondere

  • Vorsatzanfechtungen, § 133 InsO
  • Anfechtung inkongruenter Zahlungen
  • Anfechtung bei nahestehenden Personen, § 134 InsO
  • Anfechtung von geleisteten Sicherheiten

Als Fachanwaltskanzlei für Insolvenzrecht sind wir auf jegliche Arten von Anfechtungen auf Grund von Vermögensverschiebungen spezialisiert. Dies betrifft nicht nur Geldforderungen, sondern auch gewährte Sicherheiten (z.B. gegenüber Banken) oder gesellschaftsrechtliche Transaktionen.

Die Kanzlei hat sich das Vertrauen mehrerer Insolvenzverwalter erworben, für die es regelmäßig Forderungen prüft und Prozesse führt.

Zahlreiche für unsere Mandanten erfolgreich erstrittene Urteile sind veröffentlicht worden.

  • Oberlandesgericht Oldenburg 1 U 233/21 vom 29.6.2022, NZI 2022, 901 ff. – zu §§ 129, 131, 143 InsO; § 34 AO.
  • Oberlandesgericht Braunschweig 9 U 54/14 vom 6.1.2014, BeckRS 2014, 13063 – zu § 134 InsO
  • Landgericht Braunschweig 4 O 982/11 (124) vom 22.7.2013, BeckRS 2014, 13098 – zu §§ 134, 143 InsO
  • Amtsgericht Lingen 4 C 77/14 vom 21.5.2014, BeckRS 2014, 13045 – zu §§ 129, 133 InsO

Zivilprozesse

Wir führen Prozesse überwiegend im Zusammenhang mit Insolvenzen – beispielsweise auf Grund von Insolvenzanfechtungen oder Geschäftsführerhaftungen. Ebenso führen wir Prozesse im Rahmen unserer Tätigkeit beim Forderungseinzug.

Die Vertretungen im Gerichtsprozess erfolgen bundesweit vor allen Zivilgerichten in erster und zweiter Instanz. Zudem nehmen wir verstärkt die Möglichkeit von Gerichtsverhandlungen per Videokonferenz wahr.

Auch im Arbeitsrecht sind wir aktiv und vertreten bundesweit vor allen Arbeitsgerichten (bis zum Bundesarbeitsgericht), überwiegend mit Insolvenzbezug.

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