Forderungseinzug

Inkasso für den Mittelstand

Wir sind auf den Einzug von Forderungen – sowohl innerhalb als auch außerhalb von Insolvenzverfahren – spezialisiert. Hierbei berücksichtigen wir die grundsätzliche Insolvenzgefahr eines jeden Schuldners, was auch Jahre später noch erhebliche Auswirkungen für das Unternehmen, das die Forderungen eintreibt, haben kann. Wir schützen Sie bestmöglich vor späteren Rückzahlungsverpflichtungen im Rahmen einer Insolvenz des Schuldners.

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Wir übernehmen den kompletten Forderungseinzug für Sie

Wir kennen die Fallstricke im Rahmen des Forderungseinzugs. Sobald Zahlungen von Kunden stocken oder Zulieferer in Lieferprobleme geraten, stehen wir Ihnen zur Seite. Wer unbedacht Forderungen eintreibt, den können die eingetriebenen Forderungen später wie einen Boomerang treffen.

Vielfach ist zu beobachten, dass sich Unternehmen gar nicht mit der Möglichkeit einer Insolvenz ihrer Vertragspartner beschäftigen. Eine Insolvenz von Unternehmen oder Verbrauchern ist bei Zahlungsverzug gerade in den aktuellen Zeiten der Inflation nicht auszuschließen. Dabei ist für das Forderungsmanagement nicht nur die Kenntnis der geschlossenen Verträge entscheidend, sondern auch die Kenntnis vom Insolvenzrecht. Andernfalls droht die Rückzahlung von vereinnahmten Beträgen auf Grund späterer Insolvenzanfechtung, was nicht nur ärgerlich, sondern auch noch Jahre später teuer werden kann.

Als Fachanwaltskanzlei für Insolvenzrecht kennen wir die Antworten: Wie viel Druck darf aufgebaut werden, schaden eigentlich zu viele Fragen nach der finanziellen Leistungsfähigkeit des Vertragspartners? Vor allem auch – wann darf man sich großzügig zeigen, wann muss schnell vollstreckt werden?

Wichtig ist uns Ihr Erfolg beim Einzug Ihrer Forderungen. Egal ob klassischer Mittelstand oder Start-up: die Erhöhung von Liquidität und das Vermeiden von Forderungsverlusten sollte oberstes Ziel sein. Wir sind erfahren in der Eintreibung von Forderungen und – wenn erforderlich – dem Aufstellen von Zahlungsplänen mit Insolvenzschutz. Gern zeigen wir Ihnen anhand unserer Preismodelle auf, dass sich eine professionelle Zusammenarbeit mit uns lohnt.

Unsere Tätigkeiten im Rahmen des Forderungseinzugs:

  • Erhöhung des Zahlungsdrucks durch anwaltliche Mahnschreiben
  • Einleitung des automatisierten gerichtlichen Mahnverfahrens
  • Betreuung des gerichtlichen Verfahrensablaufs bis hin zum Vollstreckungsbescheid
  • Bei Bedarf: streitige Auseinandersetzungen vor dem Amts-, Land- oder Oberlandesgericht
  • Sofern erforderlich: Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (Kontopfändungen, Vollstreckungen durch Gerichtsvollzieher und dgl.)
  • Bei Bedarf: Abschluss von Ratenzahlungsvereinbarungen oder Vergleichen
  • Und stets im Blick: die potenzielle Insolvenzgefahr Ihres Schuldners. Spätere mögliche Nachteile für Sie vermeiden wir im Vorfeld.

Unsere Leistungen auf den Punkt gebracht:

  • Anschriftenermittlungen und Recherchen bei Umzug und Namensänderungen
  • Anträge auf Erlass von Mahnbescheiden und Vollstreckungsbescheiden
  • Anträge auf vollstreckbare Ausfertigungen von Urteilen und Vergleichen
  • Pfändungen von Konten, Gehältern, Renten, Mietkautionskonten und Lebensversicherungen
  • Rechtskonforme Zins- und Kostenberechnung
  • Verhinderung möglicher Verjährung von Hauptforderungen und Zinsen

Was Sie von W & K erwarten dürfen

  • Zugang zu professionellen Datenbanken und Zusammenarbeit mit Auskunfteien für die Ermittlung von Schuldnerdaten
  • Zusammenarbeit mit ausländischen Anwaltskanzleien im Falle eines grenzüberschreitenden Forderungseinzugs
  • Bundesweite Vertretung – nicht nur an unseren fünf Standorten.
  • Keine Abrechnung nach dem Zeitaufwand – die bei kleineren Beträgen oft überproportional hoch ausfallen kann –, sondern ausschließlich eine Abrechnung nach den gesetzlichen Gebühren. Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Höhe Ihrer Forderung. In gerichtlichen Fällen ist die Gebühr das Minimum, die ein Anwalt abrechnen muss.
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Sprechen Sie uns gern an. Wir sind für Sie da.

Leonhard Wehlage
Leonhard Wehlage

Rechtsanwalt / Insolvenzverwalter
Dipl.-Kaufmann (FH)

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Dr. Michael Schreier LL.M.
Dr. Michael Schreier LL.M.

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Claas Schmidt
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