Sie wollen eine Nachtragsliquidation durchführen lassen?
Wir helfen Ihnen schnell und kompetent
Unternehmen (z.B. eine GmbH) werden manchmal liquidiert, ohne dass alle Rechte im Grundbuch gelöscht wurden. Sind Rechte im Grundbuch eingetragen, kann ein Nachtragsliquidator dies bereinigen.
Wir helfen Ihnen sofort. Der Erstkontakt ist kostenfrei.
Wir sind Ihre Nachtragsliquidatoren
Jetzt Nachtragsliquidator kontaktieren!
Ihr Fall ist sehr wichtig für mich, und ich möchte Ihnen so schnell, professionell und preisgünstig wie möglich helfen.
Dr. Michael Schreier LL.M.
Rechtsanwalt / Wirtschaftsjurist
schreier@wk-legal.de
Als Nachtragsliquidator ist es mein Ziel, Ihr Problem mit Wissen und jahrelanger Erfahrung auf praktische Weise zu lösen.
Leonhard Wehlage
Rechtsanwalt / Dipl.-Kfm. (FH)
wehlage@wk-legal.de
Löschung von Belastungen im Grundbuch
Machen Sie Schluss mit belastenden Eintragungen
Sie sind Eigentümer einer Immobilie und stellen fest, dass in Ihrem Grundbuch eine belastende Eintragung besteht?
Mögliche eingetragene Rechte können sein:
- Grundschulden
- Hypotheken
- Nießbrauch
- Auflassungsvormerkungen
- Reallasten
- beschränkte persönliche Dienstbarkeiten oder
- Nutzungspfandrechte
Die Eintragungen können den Verkauf einer Immobilie verhindern oder eine Finanzierung erschweren. Problematisch wird es, wenn derjenige, der die Eintragung in Ihrem Grundbuch vorgenommen hat, nicht mehr existiert. Meist sind dies juristische Personen oder Personengesellschaften, die bereits gelöscht sind, wie zum Beispiel:
- GmbH
- GmbH & Co. KG
- AG
- OHG
- Ltd.
- Verein
- Genossenschaft
Keine Sorge, wir sind hier, um Ihnen zu helfen!
Als Nachtragsliquidatoren können wir die Bereinigung des Grundbuchs für das gelöschte Unternehmen vornehmen.
Weshalb Sie sich bei einer Nachtragsliquidation für uns entscheiden sollten
8 gute Gründe für W & K
- Unsere Tätigkeit erfolgt bundesweit. Wir lassen uns an allen Registergerichten in ganz Deutschland bestellen
- Mehrere Industrie- und Handelskammern haben uns in ihrer Liste der Nachtragsliquidatoren aufgenommen
- Alle Anwälte und Wirtschaftsjuristen in unserer Kanzlei sind jederzeit persönlich für Sie da
- Durch unser großes Sachbearbeiter-Team können wir alle Anfragen schnell und effizient erledigen
- Finanz- und steuerliche Fragen können wir ohne zusätzliche externe Kosten in unserer eigenen Steuerabteilung beantworten
- Wir erklären Dinge auf einfache Weise
- Wir arbeiten kostenbewusst und sprechen Kosten im Vorfeld mit Ihnen ab
- Unsere Mandantinnen und Mandanten geben uns seit Jahren TOP-Bewertungen
Jetzt kostenlosen Erstkontakt aufnehmen
Inhalt der Nachtragsliquidation
Im ersten Schritt sollten Sie Kontakt mit uns aufnehmen, damit wir Ihnen schnell und professionell helfen können. Die erste Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenfrei. Nachdem wir Ihre Daten erfasst und Sie als Mandant anlegen konnten, erhalten Sie von uns die Mandatsunterlagen und eine Vollmacht für unsere Tätigkeit. Erst wenn diese von Ihnen unterzeichnet wurden, beginnt das Mandatsverhältnis. Vorher entstehen keine Kosten.
Im zweiten Schritt prüfen wir das Grundbuch mit der Eintragung, die gelöscht werden soll. Entweder senden Sie uns einen Grundbuchauszug zu oder wir beantragen die Einsicht in das Grundbuch.
Sobald alle Grundlagen geklärt sind, stellen wir den Antrag beim zuständigen Amtsgericht (sog. Registergericht) auf Einsetzung eines Nachtragsliquidators für die gelöschte Gesellschaft. Bei
Dauer und Ablauf der Nachtragsliquidation
Die Dauer und der Ablauf einer Nachtragsliquidation können unterschiedlich sein. Das hängt hauptsächlich davon ab, welches Gericht zuständig ist und was im Grundbuch steht. In den meisten Fällen geht es aber relativ schnell, wenn die Eintragung im Grundbuch keinen Wert mehr hat und die Situation der früheren Eigentümer von uns geklärt wurde. Wir haben viel Erfahrung und können mehrere Bearbeitungsschritte parallel erledigen. Gern geben wir Ihnen eine individuelle Einschätzung zu Ihrem konkreten Fall, mit welcher Dauer Sie rechnen sollten.
Kosten der Nachtragsliquidation
Die Kosten der Nachtragsliquidation umfassen die Gebühren für Gericht und Notar, die je nach dem Wert des eingetragenen Rechts unterschiedlich hoch sind, sowie die Kosten für die Prüfung von Unterlagen und die Arbeit des Nachtragsliquidators. Wir berechnen diese Kosten aufgrund des tatsächlich entstandenen Zeitaufwands. Im ersten Gespräch geben wir Ihnen eine Kostenschätzung ab. Das erste Gespräch ist selbstverständlich kostenfrei.